Der IHD (IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH) ist ein Inkasso-Dienstleister und eine Tochter des IHD Kreditschutzvereins e.V. Er bietet vielfältige Dienstleistungen im Kredit- und Forderungsmanagement an. Unternehmen beauftragen den IHD, um offene Forderungen einzuziehen und sie bei ihrem Forderungsmanagement zu unterstützen. Der IHD ist seit über 100 Jahren in diesem Bereich tätig und steht für Sicherheit, Vertrauen und Tradition. Als zugelassenes Inkassounternehmen agiert der IHD stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unterliegt Kontrollen gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
Der IHD handelt im Auftrag Ihres Gläubigers. Das heißt, das Unternehmen, dem Sie Geld schulden, hat dem IHD eine Inkassovollmacht erteilt, um die offene Forderung einzuziehen. Der IHD ist ein beim zuständigen Gericht registriertes Inkassounternehmen und übernimmt für den Gläubiger die Kommunikation mit Ihnen, das Mahnwesen und ggf. weitere Schritte. Für Sie bedeutet dies, dass der IHD Ihr Ansprechpartner in dieser Angelegenheit ist und berechtigt wurde, die Forderung einzutreiben.
Der laufende Inkassoprozess an sich hat grundsätzlich keinen unmittelbaren Einfluss auf Ihre Kreditwürdigkeit, sofern Sie die Gesamtforderung zügig begleichen und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Mit anderen Worten: Wenn Sie sich kooperativ zeigen und die Schulden schnell bezahlen, wird der Vorgang normalerweise nicht bei der SCHUFA eingetragen . Sollten Sie jedoch trotz mehrfacher Aufforderung nicht zahlen, kann die offene Forderung bei einer Auskunftei gemeldet werden, was zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führt. Ein solcher Eintrag hat gravierende Folgen für Ihre Bonität: Er kann dazu führen, dass Sie z.B. keinen Kredit mehr bekommen, keine Ratenkäufe oder Handyverträge abschließen können oder sogar Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben. Daher ist es in Ihrem eigenen Interesse, die Forderung schnellstmöglich zu begleichen oder mit dem IHD eine Lösung zu finden, bevor es zu einem Eintrag kommt. Wenn ein Eintrag bereits erfolgt ist, wird dieser nach Begleichung der Forderung als erledigt markiert und nach Ablauf der gesetzlichen Frist wieder aus Ihrer Auskunft gelöscht.
Der IHD hat Sie kontaktiert, weil Sie eine Rechnung oder Forderung eines Unternehmens nicht fristgerecht bezahlt haben. Das beauftragende Unternehmen (Ihr Gläubiger) hat den IHD damit beauftragt, Sie an die Begleichung der offenen Forderung zu erinnern und das weitere Mahnverfahren zu übernehmen. Mit dem Schreiben oder der Nachricht vom IHD erhalten Sie die Gelegenheit, Ihre Schulden doch noch schnell und unkompliziert zu begleichen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Reagieren Sie nicht auf die Schreiben des IHD, müssen Sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Insbesondere können folgende Folgen eintreten, die durch eine sofortige Begleichung der Forderung vermieden werden können :
- Weitere Kosten: Durch das Ausbleiben Ihrer Zahlung steigen fortlaufend die Verzugszinsen und es können zusätzliche Gebühren entstehen . Je länger Sie warten, desto teurer wird es für Sie am Ende.
- Negative SCHUFA-Einträge: Ihr Fall kann an Auskunfteien (z.B. SCHUFA) gemeldet werden, wenn Sie trotz wiederholter Mahnung nicht zahlen . Ein solcher negativer Eintrag wirkt sich gravierend auf Ihre Kreditwürdigkeit aus und erschwert z.B. Kredite, Handyverträge oder Mietwohnungsbewerbungen.
- Gerichtliche Schritte: Der IHD kann ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Wird ein Mahnbescheid erlassen und von Ihnen nicht widersprochen, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid ergehen – damit sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (etwa Kontopfändung, Lohnpfändung oder Gerichtsvollzieher) möglich. Diese rechtlichen Schritte bringen weitere Kosten für Sie mit sich.
Zusammengefasst ist Nichtstun die schlechteste Option. Statt abzuwarten und diese Konsequenzen zu riskieren, sollten Sie schnell handeln, den Kontakt zum IHD suchen und eine Lösung anstreben. Oft lässt sich selbst in schwierigen Situationen in Abstimmung mit dem Inkassobüro eine einvernehmliche Regelung treffen.
Das Aktenzeichen (Vorgangs- oder Referenznummer) finden Sie auf dem Schreiben des IHD meist oben rechts auf dem Briefkopf neben dem Datum. Diese Nummer ist wichtig, um Ihren Fall eindeutig zuordnen zu können. Halten Sie das Aktenzeichen immer bereit und geben Sie es bei allen Zahlungen oder Rückfragen an. Anfragen ohne Aktenzeichen oder mit falschen Angaben dürfen aus rechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden – achten Sie daher darauf, die Nummer korrekt anzugeben.
Sobald Ihre Zahlung beim IHD eingegangen ist, wird dies verbucht und dem Gläubiger mitgeteilt. Sie erhalten vom IHD eine Bestätigung, dass Ihre Zahlung eingegangen ist – oft erfolgt dies schriftlich oder per E-Mail. Ist der Gesamtbetrag beglichen, gilt der Inkassovorgang als abgeschlossen. Für Sie bedeutet das, dass keine weiteren Mahnungen oder Schritte in dieser Sache folgen. Bewahren Sie zur Sicherheit den Zahlungsnachweis und die Bestätigung auf, bis der Vorgang endgültig erledigt ist.
Ja, der IHD ist in der Regel bereit, mit Ihnen eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub (Stundung) zu vereinbaren, wenn eine Einmalzahlung des Gesamtbetrags nicht möglich ist. Melden Sie sich umgehend beim IHD, um eine solche Vereinbarung zu besprechen. In vielen Fällen lässt sich gemeinsam ein individueller Ratenplan ausarbeiten, der Ihrer finanziellen Situation gerecht wird. Wichtig: Halten Sie sich dann an die vereinbarten Raten und Termine. Sollte sich Ihre Lage weiter ändern, informieren Sie den IHD frühzeitig – oft kann die Vereinbarung angepasst werden, bevor es zu Problemen kommt.
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens auf das im IHD-Schreiben genannte Bankkonto. Die Bankverbindung sowie der Verwendungszweck (oft das Aktenzeichen) stehen in dem Brief, den Sie erhalten haben. Wichtig ist, dass Sie bei jeder Zahlung stets das Aktenzeichen als Verwendungszweck angeben, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. Alternativ bietet der IHD ggf. weitere Zahlungsmöglichkeiten an (z.B. Zahlungslink oder QR-Code auf dem Schreiben); nutzen Sie diese gemäß Anleitung. Sollten Sie unsicher sein, kontaktieren Sie den IHD, um die für Sie beste Zahlungsart zu finden.
Falls Sie den vorgegebenen Zahlungstermin nicht einhalten können, nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit dem IHD auf. Schildern Sie Ihre Situation – in vielen Fällen kann der IHD gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden, um weitere kostenverursachende Schritte zu vermeiden. Oft lässt sich eine Verlängerung der Frist oder eine alternative Zahlungsvereinbarung treffen, bevor es zu Mahnbescheiden oder anderen Maßnahmen kommt. Wichtig ist, nicht abzutauchen, sondern aktiv mit dem IHD zu kommunizieren, um unnötige Zusatzkosten oder rechtliche Schritte abzuwenden.
Prüfen Sie zuerst sorgfältig das Schreiben des IHD auf Hinweise zur Forderung: Oft ist der ursprüngliche Vertragspartner oder der Grund der Forderung dort angegeben. Manchmal tritt als Gläubiger ein Unternehmen auf, das Ihnen unbekannt ist – etwa ein Zahlungsdienstleister oder Inkassopartner des eigentlichen Verkäufers. Bei Online-Bestellungen wird z.B. die Zahlungsabwicklung häufig von Dienstleistern (wie Klarna, PayPal oder Ratepay) übernommen; Sie haben also bei Firma X gekauft, aber Firma Y fordert die Zahlung ein. Das ist üblich und hat für Sie keine negativen Folgen. Wichtig: Ein unbekannter Name bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung unberechtigt ist. Vergleichen Sie Rechnungsnummern, Beträge und Daten mit Ihren Unterlagen. Sollte Ihnen trotz allem unklar sein, wofür diese Forderung erhoben wird, wenden Sie sich an den IHD. Wir helfen Ihnen, die Forderung zu zuordnen und eventuelle Missverständnisse aufzuklären – gemeinsam lässt sich meist klären, woher die angebliche Schuld stammt.
Ihre erforderlichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und ggf. weitere Angaben wie Telefonnummer oder E-Mail) hat der IHD von dem Unternehmen erhalten, bei dem Sie die offene Rechnung haben. Ihr ursprünglicher Vertragspartner übermittelt im Rahmen der Inkasso-Beauftragung die Daten und Informationen zur Forderung (Höhe, Rechnungsdatum, Waren/Dienstleistungen etc.) an den IHD, damit dieser den Fall bearbeiten kann. Gegebenenfalls greift der IHD auch auf öffentlich verfügbare Register oder Auskunfteien zurück, zum Beispiel um eine aktuelle Adresse zu ermitteln, falls ein Brief unzustellbar war. Es werden jedoch nur solche Daten erhoben und genutzt, die für das Forderungsmanagement notwendig sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist – etwa weil Sie die Rechnung bereits bezahlt haben, die Ware retourniert wurde oder ein Fehler vorliegt – sollten Sie dies dem IHD schnellstmöglich mitteilen. Setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung (schriftlich per E-Mail oder Brief) und schildern Sie Ihren Einspruch. Der IHD wird den Fall dann erneut prüfen. Zögern Sie nicht, Ihre Bedenken vorzubringen: Wir überprüfen gerne die Angelegenheit noch einmal und klären eventuelle Unstimmigkeiten. Geben Sie in Ihrem Widerspruch unbedingt Ihr Aktenzeichen an und legen Sie, wenn möglich, Nachweise bei (z.B. Zahlungsbelege oder Schriftverkehr), die Ihre Aussage untermauern. Solange eine Forderung nachweislich bestritten ist, darf das Inkassounternehmen übrigens nicht einfach weitermahnen oder einen Schufa-Eintrag veranlassen. Der Vorgang wird dann zunächst geklärt. Beachten Sie: Ein formloses Bestreiten ohne Gründe genügt in der Regel nicht – schildern Sie den Sachverhalt daher so genau wie nötig. Der IHD wird sich anschließend bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen oder das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
Ja. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für den IHD oberste Priorität. Alle Informationen, die Sie uns mitteilen oder die wir im Inkassoprozess erhalten, werden streng vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO und BDSG) behandelt. Das bedeutet konkret: Ihre Daten werden nur zum Zweck der Forderungsbearbeitung verwendet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der IHD speichert Ihre Daten auch nur so lange, wie es für die Begleichung der Forderung und die Abwicklung des Falls erforderlich ist. Zudem unterliegt der IHD der Aufsicht durch Datenschutzbehörden. Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten von Ihnen gespeichert wurden, und können bei Bedarf deren Berichtigung oder Löschung fordern (sofern dies mit der Abwicklung vereinbar ist). Weitere Details dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung des IHD.