Zahlungsverzüge gefährden Liquidität und Cashflow. Proaktives Forderungsmanagement sichert die finanzielle Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
In einem von wirtschaftlicher Volatilität und steigendem Kostendruck geprägten Umfeld rückt das Management von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vom operativen Rand in das strategische Zentrum der Finanzabteilung. Für Chief Financial Officers (CFOs) und ihre Teams ist die effektive Steuerung des Working Capitals nicht länger nur eine Frage der Effizienz, sondern ein entscheidender Faktor für die Sicherung der Unternehmensstabilität und Wettbewerbsfähigkeit. Der Begriff "Mahnung abtreten" beschreibt dabei einen Vorgang von hoher praktischer Relevanz, der jedoch oft missverstanden wird. Es geht um weit mehr als die bloße Übergabe einer unbezahlten Rechnung; es geht um einen strategischen Hebel zur Optimierung von Liquidität, Risiko und Bilanzkennzahlen.
Die aktuelle Lage: Verschlechterte Zahlungsmoral und steigende Forderungslaufzeiten in Deutschland
Aktuelle Wirtschaftsdaten zeichnen ein unmissverständliches Bild: Die Zahlungsmoral im deutschen B2B-Geschäft hat sich spürbar verschlechtert. Laut Analysen der Auskunftei Creditreform stieg der durchschnittliche Zahlungsverzug im ersten Halbjahr 2023 auf 10,77 Tage, verglichen mit 10,51 Tagen im Vorjahreszeitraum. Eine Umfrage des Kreditversicherers Atradius vom Mai 2024 untermauert diesen Trend mit noch drastischeren Zahlen: 57 % der befragten Unternehmen gaben an, dass ihre B2B-Rechnungen verspätet bezahlt werden. Besorgniserregend ist zudem, dass der Anteil der uneinbringlichen Forderungen auf 10 % des Gesamtvolumens gestiegen ist.
Diese Verzögerungen haben direkte Auswirkungen auf eine der wichtigsten Kennzahlen im Finanzmanagement: die Days Sales Outstanding (DSO), also die durchschnittliche Forderungslaufzeit. Während der gesamtdeutsche Durchschnitt bei etwa 40 Tagen liegt, zeigen sich branchenspezifisch dramatische Ausreißer. Im Baugewerbe beispielsweise kletterte der DSO-Wert auf alarmierende 87 Tage, in der Automobilindustrie auf 68 Tage. Diese Zahlen sind keine abstrakten Statistiken; sie repräsentieren gebundenes Kapital, das Unternehmen für Investitionen, die Bezahlung eigener Verbindlichkeiten oder die Finanzierung des Wachstums fehlt.
Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie stellen mit über 80 % den Löwenanteil der säumigen Schuldner und lassen Zahlungsziele im Schnitt um 13,35 Tage verstreichen. Das Gesamtvolumen der Außenstände pro Schuldner ist dabei auf fast 22.000 Euro angestiegen. Für den Gläubiger bedeutet dies ein wachsendes systemisches Risiko. Hohe DSO-Werte und eine Zunahme von Zahlungsverzügen belasten nicht nur die Liquidität, sondern erhöhen auch das Delkredererisiko – das Risiko eines endgültigen Forderungsausfalls. Im schlimmsten Fall kann eine Kette von Zahlungsausfällen zur eigenen Insolvenz führen. In diesem wirtschaftlichen Klima ist ein passives, abwartendes Forderungsmanagement nicht mehr tragbar. Es wird zur strategischen Notwendigkeit, die Realisierung von Forderungen aktiv zu steuern.
"Mahnung abtreten": Dekodierung eines praxisrelevanten Begriffs
Vor diesem Hintergrund gewinnt der praxisnahe Begriff "Mahnung abtreten" an strategischer Bedeutung. Juristisch präzise ausgedrückt, handelt es sich hierbei nicht um die Abtretung der Mahnung selbst, sondern um die Abtretung einer Forderung, für die bereits eine Mahnung erfolgt ist und sich der Schuldner somit im Zahlungsverzug befindet. Eine Mahnung ist die einseitige, bestimmte Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die fällige Leistung zu erbringen, und sie ist der klassische Weg, den Schuldnerverzug zu begründen.
Die Abtretung einer bereits angemahnten Forderung ist somit keine reine Notfallmaßnahme für hoffnungslose Fälle. Vielmehr ist es ein proaktives Instrument des Finanzmanagements. Wie eine aktuelle Gerichtsentscheidung bestätigt, wirkt eine vor der Abtretung erfolgte, verzugsbegründende Mahnung auch für den neuen Gläubiger fort. Dies bedeutet, dass ein spezialisierter Dienstleister den Prozess nahtlos und ohne Zeitverlust fortsetzen kann.
Dieser Leitfaden richtet sich an CFOs und leitende Mitarbeiter in Finanzabteilungen. Er analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, stellt die strategischen Anwendungsmodelle – von der Inkassozession bis zum Factoring – gegenüber und liefert konkrete Handlungsempfehlungen. Ziel ist es, den Vorgang "Mahnung abtreten" zu entmystifizieren und ihn als das zu positionieren, was er ist: ein leistungsstarkes Werkzeug zur aktiven Steuerung der finanziellen Gesundheit und Resilienz Ihres Unternehmens in herausfordernden Zeiten.

Die rechtlichen Eckpfeiler: Zession, Verzug und die Besonderheiten im B2B-Verkehr
Ein tiefgreifendes Verständnis der rechtlichen Grundlagen ist für den CFO unerlässlich, um die strategischen Möglichkeiten der Forderungsabtretung voll auszuschöpfen und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren. Die deutsche Rechtsordnung, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB), bietet hierfür einen robusten und differenzierten Rahmen.
Die Forderungsabtretung (Zession) nach § 398 BGB
Das Fundament jedes Forderungsübergangs ist die Zession, die in § 398 BGB legaldefiniert ist. Demnach kann ein Gläubiger (der "Zedent") eine Forderung durch einen Vertrag mit einem Dritten (dem "Zessionar") auf diesen übertragen. Mit dem Abschluss dieses Vertrages tritt der Zessionar rechtlich an die Stelle des Zedenten.
Dieser Vorgang ist ein sogenanntes Verfügungsgeschäft. Das bedeutet, die Abtretung bewirkt unmittelbar den Wechsel des Forderungsinhabers, ähnlich der Übereignung einer beweglichen Sache. Dieser Rechtsübergang ist abstrakt vom zugrunde liegenden Kausalgeschäft (z.B. einem Forderungskaufvertrag oder einem Sicherungsvertrag) zu sehen. Selbst wenn der Kaufvertrag über die Forderung Mängel aufweisen sollte, kann die Abtretung selbst wirksam sein.
Ein entscheidendes Merkmal der Zession ist, dass sie ohne Mitwirkung oder Zustimmung des Schuldners wirksam wird. Der Schuldner ist nicht Partei des Abtretungsvertrages. Seine Rechtsposition soll durch den Gläubigerwechsel nicht verschlechtert werden, worauf der Gesetzgeber mit weitreichenden Schutzvorschriften (siehe Abschnitt IV) reagiert hat. Der Abtretungsvertrag selbst ist grundsätzlich formfrei, kann also auch mündlich geschlossen werden, wenngleich aus Beweisgründen stets eine schriftliche Vereinbarung zu empfehlen ist. Ausnahmen von der Formfreiheit bestehen nur in gesetzlich geregelten Fällen, wie bei der Abtretung von durch Hypotheken gesicherten Forderungen.
Die entscheidende Verknüpfung: Die Wirkung der Mahnung bei Abtretung
Für den hier diskutierten Fall – die Abtretung einer bereits angemahnten Forderung – ist die juristische Wirkung der Mahnung von zentraler Bedeutung. Eine Mahnung ist mehr als eine bloße Zahlungserinnerung; sie ist die geschäftsähnliche Handlung, die den Schuldner in Verzug versetzt (§ 286 BGB). Der Verzug wiederum ist die Voraussetzung für weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz des Verzugsschadens, der auch die Kosten für die Einschaltung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts umfassen kann, sowie auf Verzugszinsen.
Die entscheidende rechtliche Frage lautet: Was geschieht mit diesem Verzugsstatus bei einer Abtretung? Die Rechtsprechung hat hier für Klarheit gesorgt. In einem Urteil wurde explizit festgestellt, dass eine vor der Abtretung wirksam ausgesprochene, verzugsbegründende Mahnung auch zugunsten des Zessionars wirkt. Der einmal begründete Verzug besteht nach der Abtretung fort. Eine erneute Mahnung durch den neuen Gläubiger ist somit nicht erforderlich, um die verzugsbedingten Rechtsfolgen geltend zu machen.
Diese Kontinuität des Verzugsstatus ist der juristische Kern, der die Abtretung einer gemahnten Forderung so effizient macht. Der Zessionar (z.B. ein Factor oder ein Inkassounternehmen) erwirbt nicht nur die reine Hauptforderung, sondern auch den bereits etablierten, vorteilhaften Rechtsstatus des Verzugs. Er kann ohne weitere Verzögerung die nächsten Schritte im Forderungsmanagement einleiten, sei es die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder die Berechnung von Verzugszinsen ab dem ursprünglichen Verzugseintritt.
Voraussetzungen und Grenzen der Abtretbarkeit
Obwohl das Gesetz die Abtretung grundsätzlich frei stellt, ist sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und unterliegt klaren Grenzen.
Voraussetzungen für eine wirksame Abtretung:
- Bestehen der Forderung: Die abzutretende Forderung muss zum Zeitpunkt der Abtretung rechtlich existent sein. Der Zedent muss tatsächlich Inhaber der Forderung sein. Eine Abtretung durch einen Nichtberechtigten ist grundsätzlich unwirksam, da es im Forderungsrecht – anders als im Sachenrecht bei beweglichen Sachen (§ 932 BGB) – keinen gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten gibt.
- Bestimmbarkeit der Forderung: Die Forderung muss eindeutig identifizierbar sein. Dies erfordert eine klare Definition nach Schuldgrund, Höhe und Schuldner. Bei der Abtretung zukünftiger Forderungen (z.B. im Rahmen einer Globalzession) genügt es, wenn diese Kriterien im Moment ihrer Entstehung erfüllt sind.
Gesetzliche und vertragliche Abtretungsverbote:
Die §§ 399 und 400 BGB definieren die wesentlichen Hürden für eine Abtretung:
- Veränderung des Leistungsinhalts (§ 399 Alt. 1 BGB): Eine Abtretung ist ausgeschlossen, wenn die Leistung an einen neuen Gläubiger nicht ohne inhaltliche Veränderung erfolgen kann. Dies betrifft vor allem höchstpersönliche Ansprüche, wie z.B. Ansprüche auf eine bestimmte Dienstleistung, die auf das besondere Vertrauensverhältnis zum ursprünglichen Gläubiger zugeschnitten ist. Bei Geldforderungen ist diese Hürde praktisch nie relevant.
- Vertragliches Abtretungsverbot (pactum de non cedendo, § 399 Alt. 2 BGB): Gläubiger und Schuldner können vertraglich vereinbaren, dass eine Abtretung der Forderung ausgeschlossen ist. Ein solches Verbot, oft in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden, macht eine Abtretung grundsätzlich unwirksam.
- Unpfändbarkeit der Forderung (§ 400 BGB): Ist eine Forderung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unpfändbar, kann sie auch nicht abgetreten werden. Dies betrifft beispielsweise Teile des Arbeitseinkommens oder bestimmte Sozialleistungen und ist im B2B-Kontext von untergeordneter Bedeutung.
Der "Game-Changer" im B2B-Geschäft: § 354a HGB
Gerade das vertragliche Abtretungsverbot nach § 399 Alt. 2 BGB stellt in der Praxis, insbesondere im Geschäftsverkehr mit großen Konzernen oder öffentlichen Auftraggebern, eine erhebliche Hürde dar. Um die Verkehrsfähigkeit von Geldforderungen als Sicherungs- und Finanzierungsinstrument zu erhalten, hat der Gesetzgeber mit § 354a HGB eine entscheidende Ausnahme geschaffen.
Nach § 354a Abs. 1 HGB ist die Abtretung einer Geldforderung dennoch wirksam, wenn das zugrunde liegende Rechtsgeschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft ist und die Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde. Diese Vorschrift durchbricht somit das
pactum de non cedendo im kaufmännischen Verkehr. Sie stellt sicher, dass Unternehmen ihre Forderungen gegenüber anderen Unternehmen für Instrumente wie Factoring oder zur Kreditsicherung nutzen können, selbst wenn die AGB des Schuldners dies verbieten.
Allerdings enthält die Norm eine wichtige Schutzregelung für den Schuldner: Er kann trotz der wirksamen Abtretung weiterhin mit befreiender Wirkung an den ursprünglichen Gläubiger (Zedent) leisten (§ 354a Abs. 1 S. 2 HGB). Dies unterstreicht die enorme praktische Bedeutung der Information des Schuldners über die Abtretung (sog. offene Zession), um zu verhindern, dass dieser schuldbefreiend an den "falschen" Gläubiger zahlt.
Eine wichtige Rückausnahme ist in § 354a Abs. 2 HGB verankert: Die Regelung gilt nicht für Forderungen aus einem Darlehensvertrag, wenn der Gläubiger ein Kreditinstitut ist.
Die Kombination aus der grundsätzlichen Abtretbarkeit nach § 398 BGB, der Fortwirkung des Verzugsstatus nach der Rechtsprechung und der Durchbrechung von Abtretungsverboten im B2B-Verkehr durch § 354a HGB schafft ein rechtlich robustes Fundament. Dieses Fundament macht die Abtretung gemahnter Forderungen zu einem schlagkräftigen und effizienten Finanzinstrument. Es transformiert die Dynamik des Forderungsmanagements von einem passiven Abwarten zu einem proaktiven, durchsetzungsstarken Prozess. Für einen CFO bedeutet dies eine signifikante Reduzierung der rechtlichen Friktion und eine Beschleunigung der Realisierung von Außenständen, was sich direkt auf die Liquidität und das Risikoprofil des Unternehmens auswirkt.

Strategische Anwendungsmodelle: Ein CFO-Dashboard für das Forderungsmanagement
Die Entscheidung, eine gemahnte Forderung abzutreten, ist keine singuläre Maßnahme, sondern eröffnet ein Spektrum an strategischen Optionen. Für den CFO geht es darum, das passende Modell für die spezifischen Ziele des Unternehmens auszuwählen. Die Wahl zwischen der Auslagerung des reinen Beitreibungsprozesses (Inkassozession) und der Nutzung der Forderung als Finanzierungs- und Risikotransferinstrument (Factoring) ist eine fundamentale Weichenstellung für die Finanzarchitektur und Risikobereitschaft des Unternehmens.
Modell 1: Die Inkassozession – Gezielte Auslagerung der Beitreibung
Die Inkassozession ist die klassische Form der Zusammenarbeit mit einem Inkassodienstleister, wenn eine Forderung strittig wird.
Definition und Rechtsnatur:
Bei der Inkassozession wird die Forderung treuhänderisch (fiduziarisch) an das Inkassounternehmen (Zessionar) abgetreten.33 Juristisch bedeutet dies, dass der Inkassodienstleister zum vollwertigen, rechtlichen Inhaber der Forderung wird.34 Er kann daher im eigenen Namen klagen und vollstrecken, was ihm eine stärkere prozessuale Stellung verleiht als bei einer bloßen Inkasso-Bevollmächtigung, wo er nur als Vertreter des Gläubigers handeln würde.34 Wirtschaftlich bleibt jedoch der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) der "Eigentümer" der Forderung. Er trägt weiterhin das volle Ausfallrisiko (Delkredererisiko). Realisiert das Inkassounternehmen die Forderung, kehrt es den Betrag abzüglich seiner Provision an den Zedenten aus.34
Strategische Vorteile:
- Professionalisierung und Effizienz: Inkassodienstleister sind auf die Beitreibung von Forderungen spezialisiert. Sie verfügen über die notwendige rechtliche Expertise, etablierte Prozesse für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung sowie die psychologische Distanz, um den Prozess konsequent zu führen.
- Ressourcenschonung: Die Auslagerung des aufwendigen und oft personalintensiven Inkassoprozesses entlastet die eigene Buchhaltungs- und Rechtsabteilung. Diese freiwerdenden Kapazitäten können für wertschöpfendere Tätigkeiten im Kerngeschäft genutzt werden.
- Wahrung der Kundenbeziehung: Die Eskalation durch einen neutralen Dritten kann die direkte Konfrontation zwischen Unternehmen und Kunde vermeiden. Dies kann vorteilhaft sein, wenn die Geschäftsbeziehung trotz des Zahlungsverzugs potenziell fortgesetzt werden soll.
Nachteile und Kosten:
- Kein Risikotransfer: Der entscheidende Nachteil ist, dass das Ausfallrisiko zu 100 % beim Unternehmen verbleibt. Ist der Schuldner insolvent oder die Forderung aus anderen Gründen uneinbringlich, bleibt das Unternehmen auf dem Verlust sitzen.
- Kein Liquiditätseffekt: Die Inkassozession generiert keine sofortige Liquidität. Geld fließt erst, wenn der Schuldner tatsächlich zahlt.
- Kosten: Die Dienstleistung ist mit Kosten verbunden, die in der Regel als prozentuale Erfolgsprovision auf den eingetriebenen Betrag anfallen. Bei Nichterfolg können dennoch Grundgebühren anfallen, und die Hauptforderung ist verloren.
Die Inkassozession ist somit die richtige Wahl, wenn das primäre Ziel die effiziente und professionelle Beitreibung einer überfälligen Forderung ist, das Unternehmen aber bereit und in der Lage ist, das damit verbundene Ausfallrisiko und die verzögerte Liquidität selbst zu tragen.
Modell 2: Factoring – Liquidität, Risiko-Outsourcing und Bilanzoptimierung
Factoring geht weit über das reine Inkasso hinaus. Es ist ein umfassendes Finanzierungsinstrument, bei dem der revolvierende Verkauf von Forderungen im Mittelpunkt steht.
Die entscheidende Unterscheidung: Echtes vs. Unechtes Factoring
Für den CFO ist die Unterscheidung zwischen diesen beiden Factoring-Arten von fundamentaler Bedeutung, da sie völlig unterschiedliche bilanzielle und risikopolitische Konsequenzen haben.
- Echtes Factoring (Non-Recourse Factoring): Dies ist die in Deutschland vorherrschende und strategisch relevanteste Form. Beim echten Factoring kauft der Factor die Forderung und übernimmt damit das volle Delkredererisiko, also das Risiko des endgültigen Zahlungsausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Fällt die Forderung aus, ist dies der Verlust des Factors, nicht des Unternehmens. Es handelt sich um einen echten Forderungsverkauf.
- Unechtes Factoring (Recourse Factoring): Hier verbleibt das Delkredererisiko beim Unternehmen. Der Factor leistet zwar eine Vorfinanzierung, aber wenn der Schuldner nicht zahlt, muss das Unternehmen den vorfinanzierten Betrag an den Factor zurückerstatten. Wirtschaftlich und bilanziell ist dies einem forderungsbesicherten Kredit sehr ähnlich.
Die strategischen Vorteile des Echten Factorings aus CFO-Sicht:
- Sofortige und planbare Liquidität: Der Factor überweist in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden bis zu 90 % der Bruttorechnungssumme. Die verbleibenden 10 % (Sicherheitseinbehalt) werden nach Zahlung durch den Schuldner ausgezahlt. Dies wandelt gebundenes Kapital in den Forderungen sofort in liquide Mittel um.
- 100 %iger Ausfallschutz: Der Transfer des Delkredererisikos auf den Factor eliminiert das Risiko von Forderungsausfällen aus der Bilanz und der GuV. Dies schafft ein Höchstmaß an Planungssicherheit, insbesondere in konjunkturell unsicheren Zeiten.
- Bilanzielle Optimierung: Da es sich beim echten Factoring um einen Verkauf von Vermögensgegenständen (Forderungen) handelt, führt dies zu einer Bilanzverkürzung. Die Forderungen werden gegen liquide Mittel getauscht. Bei gleichbleibendem Eigenkapital verbessert sich durch die reduzierte Bilanzsumme die Eigenkapitalquote. Eine höhere Eigenkapitalquote verbessert wiederum das Rating bei Banken und Auskunfteien, was zu besseren Konditionen bei zukünftigen Finanzierungen führen kann.
- Outsourcing des Debitorenmanagements: Im Rahmen des Full-Service-Factorings übernimmt der Factor häufig das gesamte Debitorenmanagement, einschließlich Buchung der Zahlungseingänge, Mahnwesen und Inkasso. Dies führt zu einer weiteren Entlastung der internen Ressourcen.
Kostenstruktur:
Die Kosten des Factorings setzen sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: einer Factoringgebühr, die als Prozentsatz des angekauften Forderungsvolumens berechnet wird (oft zwischen 0,1 % und 5 %), und einem Zinssatz für den Zeitraum der Vorfinanzierung.43 In Summe sind diese Kosten oft vergleichbar mit den Kosten, die durch die Nutzung von Skonti bei eigenen Lieferanten eingespart werden können.
Die operative Entscheidung: Stille vs. Offene Zession
Unabhängig vom gewählten Modell (Inkasso oder Factoring) muss die operative Entscheidung getroffen werden, ob die Abtretung dem Schuldner offengelegt wird.
- Offene Zession: Der Schuldner wird über den Gläubigerwechsel informiert, meist durch einen Vermerk auf der Rechnung oder ein separates Schreiben. Er wird angewiesen, seine Zahlung direkt an den neuen Gläubiger (Zessionar) zu leisten. Dies ist die transparente und rechtssichere Standardvariante, insbesondere beim Factoring. Sie schafft klare Zahlungswege und minimiert Risiken.
- Stille Zession: Der Schuldner erfährt nichts von der Abtretung. Er zahlt weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger (Zedent), der die Zahlung dann vertragsgemäß an den Zessionar weiterleiten muss. Diese Variante wird manchmal gewählt, um die Kundenbeziehung nicht durch die Offenlegung eines Finanzierungspartners zu "belasten". Sie birgt jedoch erhebliche Risiken für den Zessionar (z.B. bei Insolvenz des Zedenten) und ist daher in der Praxis seltener und teurer.

Rechtssicherheit im Prozess: Schuldnerschutz und Datenschutz-Compliance
Die Abtretung von Forderungen ist ein rechtlich komplexer Vorgang, der nicht nur die Beziehung zwischen altem und neuem Gläubiger betrifft, sondern auch die Rechte des Schuldners und die strengen Vorgaben des Datenschutzes berührt. Ein professionelles Vorgehen, das diese Aspekte proaktiv berücksichtigt, ist kein juristischer Formalismus, sondern ein entscheidender Teil des Risikomanagements und der Wahrung der Unternehmensreputation.
Schutz des Schuldners: Der Erhalt von Einwendungen nach § 404 BGB
Das deutsche Recht stellt sicher, dass die Rechtsposition des Schuldners durch einen Gläubigerwechsel nicht verschlechtert wird. Die zentrale Schutzvorschrift ist hierbei § 404 BGB.
Inhalt und Wirkung von § 404 BGB:
Diese Norm besagt, dass der Schuldner dem neuen Gläubiger (Zessionar) alle Einwendungen und Einreden entgegensetzen kann, die zum Zeitpunkt der Abtretung gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger (Zedent) bereits begründet waren.16 "Begründet" bedeutet, dass die Ursache für die Einwendung bereits im Rechtsverhältnis zwischen Schuldner und Zedent angelegt sein muss, auch wenn die Einwendung selbst erst nach der Abtretung geltend gemacht wird.62
Praktische Beispiele für Einwendungen:
- Mängel der Kaufsache: Ein Kunde hat mangelhafte Ware erhalten und verweigert deshalb die Zahlung. Dieses Recht zur Leistungsverweigerung kann er auch dem Factor oder Inkassodienstleister entgegenhalten.
- Nichterbringung der Dienstleistung: Eine vertraglich vereinbarte Leistung wurde vom Zedenten nicht oder nur unvollständig erbracht.
- Anfechtung des Vertrags: Der Schuldner ficht den ursprünglichen Vertrag (z.B. wegen arglistiger Täuschung) wirksam an. Die daraus resultierende Nichtigkeit der Forderung wirkt auch gegenüber dem Zessionar.
- Aufrechnung: Der Schuldner hatte eine Gegenforderung gegen den Zedenten, mit der er hätte aufrechnen können. Dieses Aufrechnungsrecht bleibt ihm unter bestimmten Voraussetzungen auch gegenüber dem Zessionar erhalten (§ 406 BGB).
Strategische Konsequenz für das Forderungsmanagement:
Die Regelung des § 404 BGB hat eine immense praktische Konsequenz: Unternehmen können und sollten nur unbestrittene und einredefreie Forderungen abtreten. Der Versuch, eine streitige Forderung – bei der der Schuldner berechtigte Einwände erhebt – einfach durch Abtretung "loszuwerden", ist zum Scheitern verurteilt. Es würde nicht nur zu Konflikten mit dem Schuldner führen, sondern auch zu vertraglichen Problemen mit dem Zessionar. Seriöse Factoring- und Inkassopartner sichern sich vertraglich ab und setzen die Einredefreiheit der angekauften bzw. beizutreibenden Forderungen voraus.45 Für die Finanzabteilung bedeutet dies, dass ein klarer interner Prozess etabliert sein muss, um den Status einer Forderung vor der Abtretung genau zu prüfen.
Datenschutz nach DSGVO: Die rechtssichere Übermittlung von Schuldnerdaten
Die Übertragung einer Forderung ist untrennbar mit der Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Schuldners verbunden. Dazu gehören Name, Firma, Anschrift, Kontaktdaten sowie Details zur Forderung selbst (Rechnungsnummer, Betrag, Fälligkeit). Diese Verarbeitung muss zwingend im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen. Ein Verstoß kann zu empfindlichen Bußgeldern und erheblichem Reputationsschaden führen.
Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung:
Die DSGVO operiert nach dem Prinzip des "Verbots mit Erlaubnisvorbehalt". Jede Datenverarbeitung ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt ein expliziter Erlaubnistatbestand vor. Für die Abtretung von Forderungen kommen primär zwei Rechtsgrundlagen aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Betracht:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Erforderlichkeit zur Vertragserfüllung): Die Verarbeitung der Schuldnerdaten ist erforderlich, um die Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Vertrag (nämlich die Bezahlung der Schuld) zu erfüllen. Die Abtretung und die damit verbundene Datenübermittlung sind ein legitimer Teil dieses Vertragserfüllungsprozesses, insbesondere wenn die Zahlung ausbleibt.
- Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (Wahrung berechtigter Interessen): Sowohl der Zedent als auch der Zessionar haben ein evidentes und berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Verarbeitung der Daten. Der Zedent möchte seine legitime Forderung realisieren und Liquidität sichern; der Zessionar möchte die von ihm erworbene oder zur Beitreibung übernommene Forderung durchsetzen. Im Rahmen einer Interessenabwägung überwiegt dieses berechtigte Interesse in der Regel die Interessen des säumigen Schuldners, dessen Pflicht zur Zahlung vertraglich oder gesetzlich begründet ist.
Eine Einwilligung des Schuldners nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO ist für die Abtretung weder erforderlich noch praktikabel. Ein säumiger Schuldner würde eine solche Einwilligung kaum erteilen.
Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO:
Da der Zessionar (z.B. der Factor oder das Inkassounternehmen) die personenbezogenen Daten nicht direkt beim Schuldner (der "betroffenen Person") erhebt, sondern vom Zedenten erhält, treffen ihn als neuen Verantwortlichen besondere Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO. Er muss den Schuldner innerhalb einer angemessenen Frist (spätestens bei der ersten Kontaktaufnahme) umfassend über die Verarbeitung seiner Daten informieren. Dazu gehören unter anderem:
- Name und Kontaktdaten des Zessionars (als neuem Verantwortlichen).
- Die Zwecke und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung (z.B. Forderungsbeitreibung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten.
- Die Quelle, aus der die Daten stammen (der Zedent).
- Die Speicherdauer der Daten.
- Ein Hinweis auf die Rechte der betroffenen Person (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.).
Die proaktive Auseinandersetzung mit dem Schuldnerschutz und der Datenschutz-Compliance ist für den CFO von entscheidender Bedeutung. Sie ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Seriosität. Die Wahl eines Dienstleistungspartners, der diese Compliance-Aspekte nachweislich beherrscht und in seine Prozesse integriert hat, wird somit zu einem zentralen Element der eigenen Risikominimierungsstrategie. Es geht nicht nur darum, eine Aufgabe auszulagern, sondern auch darum, einen Teil der komplexen Compliance-Last an einen spezialisierten Experten zu übertragen.

Handlungsempfehlungen für den CFO: Forderungsmanagement als strategischer Werttreiber
Das Management von Forderungen hat sich von einer reinen Verwaltungsaufgabe zu einer strategischen Funktion entwickelt, die direkten Einfluss auf die finanzielle Performance und die Resilienz eines Unternehmens hat. Die professionelle Abtretung gemahnter Forderungen ist dabei ein zentrales Instrument im Werkzeugkasten des modernen CFO. Es ermöglicht, proaktiv auf die Herausforderungen eines volatilen Marktes zu reagieren und Forderungen nicht als Risiko, sondern als steuerbaren Vermögenswert zu betrachten.
Synthese der strategischen Vorteile
Die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der verschiedenen Anwendungsmodelle zeigt ein klares Bild: Die durchdachte Abtretung von Forderungen, für die der Zahlungsverzug bereits eingetreten ist, bietet ein Bündel an strategischen Vorteilen, die weit über die reine Beitreibung hinausgehen:
- Liquiditätssteuerung: Illiquide Buchforderungen werden in sofort verfügbare Barmittel umgewandelt. Dies verbessert den Cashflow, erhöht die finanzielle Flexibilität und reduziert die Abhängigkeit von teuren Kontokorrentkrediten.
- Risikotransfer: Insbesondere das Echte Factoring ermöglicht die vollständige Auslagerung des Delkredererisikos. Das Risiko eines Forderungsausfalls wird eliminiert, was die GuV schützt und die Planbarkeit der Erträge massiv erhöht.
- Ressourcenoptimierung: Die Auslagerung des zeit- und personalintensiven Mahn- und Inkassowesens an Spezialisten schafft interne Freiräume. Die Finanzabteilung kann sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren: Analyse, Planung und strategische Steuerung.
- Bilanzmanagement: Durch den Forderungsverkauf im Echten Factoring wird die Bilanzsumme aktiv verkürzt. Dies führt zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote und anderer wichtiger Bilanzkennzahlen, was wiederum das Rating bei Banken und Geschäftspartnern stärkt und die Kapitalkosten senken kann.
Konkrete Handlungsempfehlungen für die Finanzstrategie
Um diese Vorteile zu realisieren, sollten CFOs einen strukturierten und proaktiven Ansatz verfolgen. Die folgenden Handlungsempfehlungen dienen als Leitfaden zur Implementierung eines strategischen Forderungsmanagements.
1. Proaktive Analyse und Segmentierung des Debitorenportfolios:
Warten Sie nicht, bis Forderungen kritisch überfällig sind. Implementieren Sie ein System zur kontinuierlichen Überwachung und Segmentierung Ihrer Forderungen. Kategorisieren Sie Ihre Debitoren nach Alter der Forderungen (z.B. 0-30, 31-60, 61-90 Tage), nach Risikoklassen (basierend auf Bonitätsprüfungen) und nach strategischem Kundenwert. Definieren Sie auf Basis dieser Analyse klare, standardisierte Eskalationspfade. Ein solcher Pfad könnte vorsehen: Zahlungserinnerung nach 5 Tagen, erste Mahnung nach 15 Tagen, und als fester, definierter Prozessschritt die Übergabe an einen externen Partner (Inkasso oder Factoring) nach 60 Tagen. Dies ersetzt reaktives Handeln durch einen systematischen, datengesteuerten Prozess.70
2. Bewusste Auswahl des richtigen strategischen Modells:
Die Entscheidung zwischen Inkassozession und Echtem Factoring muss eine bewusste strategische Wahl sein, die auf den übergeordneten Unternehmenszielen basiert.
- Wählen Sie die Inkassozession, wenn Ihr primäres Ziel die Entlastung der eigenen Ressourcen bei der Beitreibung von Einzelfällen ist und Ihr Unternehmen die finanzielle Stärke besitzt, das Ausfallrisiko und die verzögerte Liquidität selbst zu managen.
- Wählen Sie das Echte Factoring, wenn Ihre strategischen Prioritäten auf der Maximierung der Liquidität, der vollständigen Eliminierung von Kreditrisiken und der aktiven Verbesserung Ihrer Bilanzstruktur und Bonität liegen. Diese Entscheidung sollte im Kontext der gesamten Finanzierungsstrategie des Unternehmens getroffen werden.
3. Sorgfältige Due Diligence bei der Partnerwahl:
Die Auslagerung des Forderungsmanagements ist eine Vertrauenssache. Der gewählte Partner wird zu einem Repräsentanten Ihres Unternehmens gegenüber Ihren Kunden. Führen Sie eine sorgfältige Due Diligence durch. Achten Sie nicht nur auf die Konditionen, sondern insbesondere auf die Professionalität, die nachweisliche Expertise im rechtlichen Rahmen (§§ 398 ff. BGB, § 354a HGB) und die lückenlose Compliance mit der DSGVO. Ein seriöser Partner agiert transparent, berät Sie strategisch und verfügt über etablierte, rechtssichere Prozesse.36
4. Integration in die Finanz- und Unternehmensstrategie:
Betrachten Sie die durch ein optimiertes Forderungsmanagement gewonnene Liquidität nicht isoliert. Integrieren Sie sie aktiv in Ihre Finanzplanung. Nutzen Sie die schnellen Zahlungseingänge, um bei Ihren eigenen Lieferanten Skonti und bessere Einkaufskonditionen auszuhandeln. Reduzieren Sie die Inanspruchnahme teurer Betriebsmittelkredite. Finanzieren Sie strategische Investitionen in Wachstum, Technologie oder neue Märkte aus dem eigenen Cashflow. Auf diese Weise wird das Forderungsmanagement von einem reinen Kostenfaktor zu einem aktiven Werttreiber für das gesamte Unternehmen.47
Schlusswort: IHD als Partner für ein zukunftssicheres Forderungsmanagement
Die Komplexität des modernen Wirtschaftslebens erfordert von Finanzentscheidern mehr als nur die Verwaltung von Zahlen. Sie erfordert strategischen Weitblick, Risikobewusstsein und die Fähigkeit, die richtigen Instrumente zur richtigen Zeit einzusetzen. Die Abtretung gemahnter Forderungen ist ein solches Instrument – kraftvoll, flexibel und, wenn richtig eingesetzt, von erheblichem strategischem Wert.
Als Ihr Partner im Forderungsmanagement versteht der IHD die vielschichtigen Herausforderungen, denen sich CFOs und ihre Teams heute gegenübersehen. Wir bieten nicht nur finanzielle Dienstleistungen, sondern eine Partnerschaft, die auf tiefgreifendem rechtlichem Verständnis, technologischer Effizienz und einem klaren Fokus auf Ihre strategischen Ziele basiert. Unser Anspruch ist es, Ihnen die Sicherheit und die Freiräume zu verschaffen, die Sie benötigen, um sich auf das zu konzentrieren, was am wichtigsten ist: die erfolgreiche Steuerung Ihres Unternehmens in die Zukunft. Wir gewährleisten Rechtssicherheit, steigern Ihre Effizienz und schaffen einen messbaren betriebswirtschaftlichen Mehrwert.


