Verjährungsrechner
Verjährungsprüfung

Ist Ihre Forderung noch durchsetzbar?

Prüfen Sie mit diesem vereinfachten Rechner, ob Ihre Forderung möglicherweise bereits verjährt ist. Wählen Sie das Entstehungsdatum und die Anspruchsart aus.

Verjährung verstehen

Wann verjähren Forderungen, und was bedeutet das für Sie?

Im deutschen Recht unterliegen nahezu alle Forderungen einer Verjährungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Schuldner die Leistung verweigern. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat.

Daneben gibt es zahlreiche Sonderfristen: Mängelansprüche aus Kauf- und Werkverträgen verjähren nach zwei Jahren, bei Bauwerken nach fünf Jahren. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche unterliegen einer Frist von 30 Jahren, Ersatzansprüche aus Mietverhältnissen verjähren bereits nach sechs Monaten.

Die Verjährung kann durch Verhandlungen, Mahnbescheide oder ein Anerkenntnis des Schuldners gehemmt oder neu gestartet werden. Solche Sonderfälle werden in unserem vereinfachten Rechner nicht berücksichtigt, können aber im Einzelfall erhebliche Auswirkungen haben. Handeln Sie daher zeitnah, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Beitreibung zu sichern.

Sie haben offene Forderungen?

Testen Sie uns noch heute, reichen Sie Ihren Einzelfall digital ein: schnell, effizient und ganz ohne Mitgliedschaft.

CTA